Selbstständige erhalten ohne private Vorsorge bei längerer Krankheit kein Einkommen. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke. Wichtig sind eine realistische Tageshöhe (Fixkosten plus Lebenshaltung) und eine zur eigenen Rücklage passende Karenzzeit.
Das Problem: kein Einkommen bei Krankheit
Angestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Selbstständige haben diesen Schutz nicht automatisch. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann Anspruch auf Krankengeld haben – aber erst spät und oft zu niedrig. Privat Versicherte haben in der Basis meist gar kein Krankentagegeld.
So funktioniert das Krankentagegeld
Sie vereinbaren einen festen Tagessatz, der ab einer bestimmten Karenzzeit (z. B. ab dem 15., 22. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) gezahlt wird. Je früher die Leistung beginnt, desto höher in der Regel der Beitrag.
Die richtige Höhe bestimmen
Faustregel: Der Tagessatz sollte Ihre laufenden betrieblichen Fixkosten und Ihre private Lebenshaltung abdecken. Rechnen Sie ehrlich – eine zu niedrige Absicherung bringt im Ernstfall wenig.
- Monatliche Fixkosten (privat + betrieblich) zusammenrechnen
- Durch 30 teilen → grober Tagesbedarf
- Karenzzeit an Ihren Rücklagen ausrichten
Worauf Sie beim Tarif achten sollten
Achten Sie auf die Definition der Arbeitsunfähigkeit, die Nachweispflichten und mögliche Wartezeiten. Wir vergleichen die Bedingungen sorgfältig und wählen mit Ihnen einen Tarif, der im Leistungsfall verlässlich greift.