Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Behandlungen beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren zahlt die gesetzliche Kasse kaum. Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet einen großen Teil dieser Kosten.

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet Behandlungen bei Heilpraktikern und ärztliche Naturheilverfahren, die die GKV nicht oder kaum trägt. Sinnvoll für alle, die auf Naturheilkunde setzen.
Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur und andere Naturheilverfahren werden von der gesetzlichen Kasse meist nicht erstattet. Wer regelmäßig zum Heilpraktiker geht, kann mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung einen Großteil der Kosten zurückbekommen.
Für wen sinnvoll?
- Nutzer von Naturheilkunde und alternativen Verfahren
- Familien mit Bedarf an sanften Behandlungen
- Wer regelmäßig zum Heilpraktiker geht
- Gesundheitsbewusste mit Fokus auf Vorsorge
Was abgesichert ist
- Heilpraktiker-Behandlungen
- Ärztliche Naturheilverfahren
- Erstattung nach Gebührenverzeichnis (GebüH) je nach Tarif
- Oft kombiniert mit Sehhilfen und Vorsorge
- Jährliche Höchstgrenzen je nach Tarif
Worauf wir bei der Auswahl achten
- Erstattungssatz und Jahreshöchstgrenze
- Berücksichtigte Verfahren prüfen
- Wartezeiten und Gesundheitsfragen
- Sinnvolle Kombination mit ambulanter Zusatz
Kennen Sie sich bei Heilpraktiker-Zusatzversicherung aus?
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Die GKV erstattet Heilpraktiker-Behandlungen meist nicht.
Genau hier setzt die Heilpraktiker-Zusatzversicherung an.
Eine Zusatzversicherung kann Naturheilverfahren erstatten.
Etwa Osteopathie, Homöopathie oder Akupunktur, je nach Tarif.
Bei der Erstattung gibt es nie eine Jahreshöchstgrenze.
Viele Tarife begrenzen die Erstattung pro Jahr.
Osteopathie zählt nie zu erstattungsfähigen Verfahren.
Viele Tarife schließen Osteopathie ein.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung: häufige Fragen
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