Diensthaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht
Wer im Dienst einen Schaden verursacht, kann persönlich in Regress genommen werden. Die Diensthaftpflicht schützt Beamte und Angestellte vor genau diesem Risiko.

Die Diensthaftpflicht (Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht) schützt Beamte, Lehrkräfte und Angestellte im öffentlichen Dienst vor Regressforderungen des Dienstherrn – eine sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflicht.
Verursachen Sie im Dienst einen Schaden – etwa als Lehrkraft, Erzieher oder Verwaltungsmitarbeiter – kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen. Die normale Privathaftpflicht greift bei beruflichen Tätigkeiten oft nicht. Die Diensthaftpflicht schließt diese Lücke.
Für wen sinnvoll?
- Beamtinnen und Beamte
- Lehrkräfte und Erzieher
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- Berufe mit Schlüssel- oder Kassenverantwortung
Was abgesichert ist
- Regressansprüche des Dienstherrn
- Vermögensschäden im Dienst
- Schlüssel- und Kassenfehlbeträge je nach Tarif
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Ergänzung zur privaten Haftpflicht
Worauf wir bei der Auswahl achten
- Passung zur konkreten Tätigkeit
- Einschluss von Schlüssel-/Kassenrisiken
- Abgrenzung zur Privathaftpflicht
- Ausreichende Deckungssumme
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Der Dienstherr kann Beamte bei Dienstschäden in Regress nehmen.
Davor schützt die Diensthaftpflicht.
Die Privathaftpflicht deckt dienstliche Schäden immer ab.
Berufliche Tätigkeiten sind dort meist ausgeschlossen.
Schlüsselverlust im Dienst lässt sich einschließen.
Viele Tarife bieten Schlüssel- und Kassenrisiken.
Eine Diensthaftpflicht ist nur für Beamte sinnvoll.
Auch Angestellte im öffentlichen Dienst profitieren davon.
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