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Für Beamte & Angestellte im öffentlichen Dienst

Diensthaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht

Wer im Dienst einen Schaden verursacht, kann persönlich in Regress genommen werden. Die Diensthaftpflicht schützt Beamte und Angestellte vor genau diesem Risiko.

Diensthaftpflichtversicherung – Alltagssituation, in der dieser Schutz wichtig wird
Kurz gesagt

Die Diensthaftpflicht (Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht) schützt Beamte, Lehrkräfte und Angestellte im öffentlichen Dienst vor Regressforderungen des Dienstherrn – eine sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflicht.

Verursachen Sie im Dienst einen Schaden – etwa als Lehrkraft, Erzieher oder Verwaltungsmitarbeiter – kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen. Die normale Privathaftpflicht greift bei beruflichen Tätigkeiten oft nicht. Die Diensthaftpflicht schließt diese Lücke.

Für wen sinnvoll?

  • Beamtinnen und Beamte
  • Lehrkräfte und Erzieher
  • Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Berufe mit Schlüssel- oder Kassenverantwortung

Was abgesichert ist

  • Regressansprüche des Dienstherrn
  • Vermögensschäden im Dienst
  • Schlüssel- und Kassenfehlbeträge je nach Tarif
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Ergänzung zur privaten Haftpflicht

Worauf wir bei der Auswahl achten

  • Passung zur konkreten Tätigkeit
  • Einschluss von Schlüssel-/Kassenrisiken
  • Abgrenzung zur Privathaftpflicht
  • Ausreichende Deckungssumme
Mythos oder Fakt?

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Der Dienstherr kann Beamte bei Dienstschäden in Regress nehmen.

Die Privathaftpflicht deckt dienstliche Schäden immer ab.

Schlüsselverlust im Dienst lässt sich einschließen.

Eine Diensthaftpflicht ist nur für Beamte sinnvoll.

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Häufige Fragen

Diensthaftpflichtversicherung: häufige Fragen

Meist nicht. Berufliche Tätigkeiten und dienstliche Schäden sind in der Privathaftpflicht oft ausgeschlossen. Die Diensthaftpflicht ergänzt sie gezielt.
Für Lehrkräfte, Erzieher und Beschäftigte mit Verantwortung für Schlüssel, Kassen oder sensible Vorgänge.
Finanzielle Schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden folgen – etwa durch einen Bearbeitungsfehler. Diese deckt die Vermögensschadenhaftpflicht.
Ja, viele Tarife bieten den Einschluss von Schlüssel- und Kassenrisiken. Wir wählen den passenden Umfang.
Sie ist meist günstig und oft als Baustein zur Privathaftpflicht erhältlich. Pauschale Preisangaben wären unseriös, weil der Beitrag von mehreren Faktoren abhängt. Wir berechnen Ihren individuellen Beitrag und vergleichen passende Tarife für Sie – kostenlos.
Sehr zu empfehlen: Lehrkräfte tragen Aufsichts- und Schlüsselverantwortung. Schäden im Dienst kann der Dienstherr in Regress stellen, und die Privathaftpflicht greift dort meist nicht.
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