Drohnenversicherung
Für Drohnen gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Die Drohnenhaftpflicht deckt Schäden, die Ihre Drohne an Personen oder Sachen verursacht – privat wie gewerblich.

Eine Haftpflicht für Drohnen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – auch für private Hobbypiloten. Sie deckt Personen- und Sachschäden. Für gewerbliche Nutzung gibt es eigene Tarife.
Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge, für die eine Halterhaftung und Versicherungspflicht besteht. Ein Absturz kann erhebliche Schäden verursachen. Eine Drohnenhaftpflicht ist deshalb Pflicht – private Haftpflichttarife schließen Drohnen meist aus.
Für wen sinnvoll?
- Private Drohnen- und Multicopter-Piloten
- Foto- und Videografen
- Gewerbliche Nutzer (Inspektion, Vermessung, Film)
- Modellflug-Hobbyisten
Was abgesichert ist
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch die Drohne
- Gesetzlich geforderte Haftpflichtdeckung
- Private oder gewerbliche Nutzung je nach Tarif
- Mehrere Drohnen je nach Tarif versicherbar
- Optional: Auslandsdeckung
Worauf wir bei der Auswahl achten
- Abdeckung der tatsächlichen Nutzung (privat/gewerblich)
- Ausreichende Deckungssumme
- Einschluss aller genutzten Drohnen
- Geltungsbereich und Aufstiegsorte beachten
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Für Drohnen besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht.
Sie gilt auch für den rein privaten Gebrauch.
Die Privathaftpflicht deckt Drohnen immer ab.
Viele Tarife schließen Drohnen aus oder decken nur sehr leichte Modelle.
Auch privater Drohnenflug muss versichert sein.
Die Pflicht gilt auch ohne gewerblichen Einsatz.
Gewerbliche Drohnennutzung braucht keinen eigenen Tarif.
Gewerblicher Einsatz erfordert einen passenden Tarif.
Drohnenversicherung: häufige Fragen
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