Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Mit der betrieblichen Altersvorsorge sparen Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt und profitieren oft vom Arbeitgeberzuschuss. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird aus dem Bruttoentgelt gespart, spart Steuern und Sozialabgaben und wird häufig vom Arbeitgeber bezuschusst. In der Rente ist sie zu versteuern. Wir prüfen, ob und wie sie sich für Sie lohnt.
Bei der bAV wandeln Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in Beiträge um (Entgeltumwandlung). Das spart heute Steuern und Sozialabgaben, und der Arbeitgeber muss sich in der Regel beteiligen. In der Rentenphase fallen Steuern und ggf. Beiträge an – entscheidend ist die Gesamtrechnung.
Für wen sinnvoll?
- Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entgeltumwandlung
- Beschäftigte mit Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitgeber, die ein attraktives Vorsorge-Angebot machen wollen
- Wer steuer- und abgabenbegünstigt vorsorgen möchte
Was abgesichert ist
- Sparen aus dem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung)
- Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase
- Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss (in der Regel)
- Verschiedene Durchführungswege (z. B. Direktversicherung)
- Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel je nach Modell
Worauf wir bei der Auswahl achten
- Arbeitgeberzuschuss voll ausschöpfen
- Gesamtrechnung inkl. Steuern/Abgaben in der Rente
- Durchführungsweg passend wählen
- Auswirkungen auf die gesetzliche Rente bedenken
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Bei der bAV spart man aus dem Bruttogehalt.
Das spart in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben.
Der Arbeitgeber muss sich in der Regel an der bAV beteiligen.
Ein Zuschuss ist meist verpflichtend – das macht die bAV attraktiv.
In der Rentenphase ist die bAV steuer- und abgabenfrei.
Auf die Betriebsrente fallen Steuern und ggf. Kranken-/Pflegebeiträge an.
Man hat als Arbeitnehmer automatisch eine bAV.
Man hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, sie entsteht aber nicht automatisch.
Betriebliche Altersvorsorge: häufige Fragen
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