Beratung anfragen
Vom Brutto sparen

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Mit der betrieblichen Altersvorsorge sparen Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt und profitieren oft vom Arbeitgeberzuschuss. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Betriebliche Altersvorsorge – Alltagssituation, in der dieser Schutz wichtig wird
Kurz gesagt

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird aus dem Bruttoentgelt gespart, spart Steuern und Sozialabgaben und wird häufig vom Arbeitgeber bezuschusst. In der Rente ist sie zu versteuern. Wir prüfen, ob und wie sie sich für Sie lohnt.

Bei der bAV wandeln Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in Beiträge um (Entgeltumwandlung). Das spart heute Steuern und Sozialabgaben, und der Arbeitgeber muss sich in der Regel beteiligen. In der Rentenphase fallen Steuern und ggf. Beiträge an – entscheidend ist die Gesamtrechnung.

Für wen sinnvoll?

  • Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entgeltumwandlung
  • Beschäftigte mit Arbeitgeberzuschuss
  • Arbeitgeber, die ein attraktives Vorsorge-Angebot machen wollen
  • Wer steuer- und abgabenbegünstigt vorsorgen möchte

Was abgesichert ist

  • Sparen aus dem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung)
  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase
  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss (in der Regel)
  • Verschiedene Durchführungswege (z. B. Direktversicherung)
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel je nach Modell

Worauf wir bei der Auswahl achten

  • Arbeitgeberzuschuss voll ausschöpfen
  • Gesamtrechnung inkl. Steuern/Abgaben in der Rente
  • Durchführungsweg passend wählen
  • Auswirkungen auf die gesetzliche Rente bedenken
Mythos oder Fakt?

Kennen Sie sich bei Betriebliche Altersvorsorge aus?

Tippen Sie bei jeder Aussage auf Fakt oder Mythos – mit Sofort-Auflösung.

1 / 4

Bei der bAV spart man aus dem Bruttogehalt.

Der Arbeitgeber muss sich in der Regel an der bAV beteiligen.

In der Rentenphase ist die bAV steuer- und abgabenfrei.

Man hat als Arbeitnehmer automatisch eine bAV.

🏆
0/0

Jetzt beraten lassen
Häufige Fragen

Betriebliche Altersvorsorge: häufige Fragen

Besonders, wenn der Arbeitgeber kräftig zuschießt. Dann ist die bAV oft sehr attraktiv. Ohne Zuschuss sollte man die Gesamtrechnung genau prüfen – das machen wir mit Ihnen.
In der Rentenphase fallen Steuern und ggf. Kranken- und Pflegebeiträge an, und die gesetzliche Rente kann sich leicht verringern. Der Förderung in der Ansparphase steht das gegenüber.
Nein, aber Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Ob bereits eine bAV besteht, klären wir gemeinsam.
Je nach Durchführungsweg können Sie die bAV mitnehmen, ruhen lassen oder fortführen. Wir achten auf eine übertragbare Lösung.
In der Auszahlphase fallen Steuern und ggf. Kranken- und Pflegebeiträge an, sodass netto weniger ankommt. Der Förderung in der Ansparphase steht das gegenüber – wir machen die Gesamtrechnung.
Steuer- und Beitragspflicht in der Rente und eine leicht geringere gesetzliche Rente. Mit gutem Arbeitgeberzuschuss überwiegen meist die Vorteile.
Kontakt

Betriebliche Altersvorsorge anfragen

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen – per Telefon oder E-Mail.

Oder direkt: 05206 927 93 00

Noch Fragen? Sprechen wir darüber.

Unverbindlich, kostenlos und auf Augenhöhe – digital oder persönlich.

Termin buchen